AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 


Allgemeines, Definition

SF Partners erbringt Leistungen der Vermittlung qualifizierter Fach- und Führungskräfte, Personalberatung, etc. ausschließlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaig entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Zusatzvereinbarungen sind schriftlich zu treffen.

In diesen AGB ist mit dem Kandidaten die natürliche oder juristische Person oder Gesellschaft (einschließlich ihrer Angestellter oder Vertreter) gemeint, die dem Kunden von SF Partners zum Zwecke der Vermittlung vorgestellt wird. Der Kunde ist der auftraggebende Kunde (einschließlich seiner Vertreter), dem SF Partners Kandidaten vorstellen wird. Das Paket bezeichnet das dem Kandidaten vertraglich zugesagte erste Bruttojahresgehalt sowie die Zusatzleistungen.

Hierzu zählen das 13. und 14. Monatsgehalt, Provisionen, Bonifikationen und weitere geldwerte Vorteile, unabhängig von ihrer Bezeichnung (Gratifikation, Prämie, Weihnachtsgeld oder ähnliches)

Zustandekommen des Vertrages: Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Sie kann in Textform, mündlich oder fernmündlich abgegeben werden. SF Partners kann dieses Angebot durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Kunden ein Kandidat vermitteln wird.


Vertragspflichten

Der Kunde trägt dafür Sorge, dass SF Partners alle Informationen und Unterlagen erhält, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.

Der Kunde benennt SF Partners bei Beginn der Zusammenarbeit einen Mitarbeiter, der befugt ist, rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen des Kunden abzugeben. Ansonsten gilt im Verhältnis zu SF Partners jeder Mitarbeiter des Kunden als zur Vertretung des Kunden bevollmächtigt.

Der Kunde ist verpflichtet, SF Partners unverzüglich, spätestens bei Abschluss eines Arbeits-, Dienst- oder Werkvertrages, anzuzeigen, wenn er sich für die Einstellung eines Kandidaten entschieden hat. Diese Information beinhaltet den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die Laufzeit des Vertrages, sowie Art und Höhe der an den Kandidaten zu zahlender Vergütung im Sinne von Ziffer 1.2.

SF Partners ist nicht verpflichtet, Referenzen über Kandidaten einzuholen. Auf besondere Anfrage hin kann dieser Service jedoch ohne zusätzliche Kosten erbracht werden. Sollten durch Weitergabe von Referenzen eine Vermittlung mit Dritten zustande kommen, so schuldet der Kunde die insoweit angefallenen Vermittlungsgebühren direkt. 


Honorar und Zahlungsbedingungen

Eine Vermittlungsgebühr auf Grundlage des ersten vollständigen Bruttojahreseinkommens des Kandidaten wird fällig, sobald der Kunde und ein Kandidat schriftlich, mündlich oder tatsächlich ein Beschäftigungsverhältnis eingehen. Das gilt ebenso, wenn eine Vereinbarung über die Bereitstellung von Dienstleistungen z. B. auf freiberuflicher Basis getroffen wurde.

Ein pauschaler Betrag in Höhe von € 10.000,00 wird bei der Berechnung des Vermittlungshonorars auf das Gehalt aufgeschlagen, wenn ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt wird.

Reisekosten, die einem Kandidaten in Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch beim Kunden entstehen, werden direkt zwischen Kunden und Kandidaten ausgeglichen.

Wird ein von SF Partners vorgestellter Kandidat für keine Stelle des Kunden angestellt und kommt es in der Folgezeit von 24 Monaten ab Vorstellung zu einer Einstellung desselben in irgendeiner kundeneigenen Abteilung oder in einem dritten gesellschaftsrechtlich oder ähnlich mit dem Kunden verbundenen Unternehmen, so ist der Kunde verpflichtet, das im Abschnitt 4 ausgewiesene Honorar bezogen auf das dann dem Kandidaten zu zahlende Gehalt zu leisten. Im Falle von freiberuflicher Tätigkeit errechnet sich die Gebühr aus dem geschätzten Honorar, das dem Kandidaten im ersten Jahr für erbrachte Dienstleistungen gezahlt werden muss.

Soweit nicht anders angegeben, beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage ab Rechnungsdatum.


Suche auf Erfolgsbasis

SF Partners arbeitet für den Kunden auf Erfolgsbasis und berechnet für seine Dienstleistungen im Erfolgsfall ein Honorar in Höhe von 30% des Bruttojahresgehalts gemäß Punkt 1.2. beschrieben.

Der Honoraranspruch wird mit dem Zustandekommen des Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem übernommenen Kandidaten fällig und ist innerhalb von 14 Tagen zahlbar.


Beauftragungsmandat / Direktsuche

Die in 4.1. angeführten Gebühren greifen, außer es gibt einen separaten Vertrag für einen Suchauftrag oder eine Direktsuche im Sinne einer exklusiven Suche. 

 

Haftung

Alle Empfehlungen und Prognosen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.

Die Dienstleistung von SF Partners für die Personalvermittlung entbindet den Kunden nicht von der Prüfung der Eignung des Bewerbers. Der Kunde trägt mit Abschluss des Arbeits-/Dienstvertrages mit dem Bewerber die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung.

SF Partners und eventuelle Erfüllungsgehilfen haften nicht für Ansprüche und Schäden, die sich aus einer eventuellen Nichteignung des Bewerbers ergeben.

Die von SF Partners zu einem Kandidaten gemachten Angaben beruhen auf den Auskünften und Informationen des Kandidaten bzw. von Dritten. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gegebenen Auskünfte kann SF Partners daher nicht übernehmen. Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass ein vorgeschlagener Kandidat nicht anderweitig vermittelt wird.

Eine weitergehende Haftung von SF Partners außer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.


Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen der zwischen SF Partners und dem Kunden getroffenen Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses.

Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

Die Vertragspartner werden als dann anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem beabsichtigten Zweck entsprechende Regelung in zulässiger Weise treffen.

Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz der SF Partners in 60322, Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland.

Verträge, die aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen deutschem Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetz (UN-Kaufrecht) sind, soweit zulässig, abbedungen.